11.2.3.11

Luftsicherheitsschulung 11.2.3.11 / gültig ab 30.06.2024

Alle Luftfahrtunternehmen sind jetzt angehalten, ihre Crews ab dem 30.06.2024 nach Kapitel 11.2.3.11 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 zu schulen.

Eine Schulung nach 11.2.3.11 ist aktuell sehr zeit- und kostenintensiv und wird durch das LBA mit 20 Unterrichtseinheiten vorgegeben.

Sie haben aktuell noch die Möglichkeit bestehende Luftsicherheitsschulungen anerkennen und diese zusammen auf einen Schulungsnachweis nach 11.2.3.11 umschreiben zu lassen.

Wir haben zugelassene Ausbilder mit der LBA Zulassung 11.2.3.11 und können Ihnen bei der Umschreibung helfen.

SPAREN SIE ZEIT UND GELD!